Therapie im Mehrpersonensetting

Familien in ihrer ganzen Komplexität – auch Patchwork, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Partner – bieten eine Vielzahl möglicher Auseinandersetzungen. Werden Konflikte jedoch als Beziehungsangebot gesehen –  „Du bist mir wichtig“ –, können sie helfen, dass sich einzelne Menschen und deren Familien  weiterentwickeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen Familien in ihrer Lebensgestaltung oder Entwicklung  ins Stocken geraten, wie ein Fluss, der von einem unvorhergesehenen Hindernis am Weiterfließen gehindert wird. Das können persönliche Ereignisse, Schicksalsschläge oder auch äußere Einwirkungen sein, die Familien an den Rand ihrer Bewältigungsmöglichkeiten bringen. Hier sehe ich meine Aufgabe darin, Familien zu begleiten, um ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten wieder zu entdecken oder sie zu ermutigen, neue Strategien oder Sichtweisen zu entwickeln. Auch die passende Dosis zu finden, wie intensiv diese Veränderungen gestaltet werden können, ist ein Teil meines Angebotes.

Die Familientherapie stellt unter anderem Fragen folgender Art: Wie können wir die ständigen Herausforderungen der unterschiedlichen Lebenszyklen besser bewältigen? Wie können wir das schaffen?  Wie können neue Begegnungen jenseits von Vorwürfen, Schuld und Scham entstehen?

Wie beginnt eine Therapie?

Nach Terminvereinbarung findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, in dem Sie auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert werden. Wir klären ob ihr Anliegen bzw. ihre Vorstellungen und mein Angebot übereinstimmen. Weiters haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob wir zueinander passen und Sie sich einen weiteren Therapieverlauf vorstellen können.

Gibt es Themen, über die nicht gesprochen werden darf?

Im Rahmen der Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen wollen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen. Unterschieden wird zwischen einer Kurzzeit-Therapie, die meistens nicht länger als 25 Sitzungen dauert, und einer nicht näher definierten Langzeit-Therapie.

Kann ich sicher sein, dass die Gespräche absolut vertraulich sind und nicht nach außen dringen?

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.